Historie -Die Vereinsgründung von Wege ohne Gewalt Göttingen – WoGe e.V.
In 2003 wurden zwei Sonderdezernate häusliche Gewalt bei der Göttinger Staatsanwaltschaft eingerichtet, um auf justizieller Seite diese am Weitesten verbreitete Gewaltform noch konsequenter verfolgen zu können.
Allerdings wurde schnell festgestellt, dass strafrechtliche Verfolgung des Täters/Gefährders und die herkömmlichen justiziellen Sanktionsmittel allein weder zur Beendigung noch zur Prävention häuslicher Gewalt führ(t)en.
Die Täter tauchten trotz Geldstrafen, sozialer Arbeitsstunden oder Freiheitsstrafen immer wieder in diesem Deliktfeld auf. Es konnte zwar der primäre Opferschutz deutlich verbessert werden, aber die zugrundeliegende Dynamik der Beziehungsgewalt wurde i.d.R. nicht verändert und tradierte sich fort.
Daraus ergab sich, gestützt durch (inter-) nationale Studien, daß zum Schutz gegen Gewaltvorfälle in Beziehungen v.a. Interventionen notwendig sind, die auf eine Einstellungs- und Verhaltensänderung seitens der Täter abzielen, (da auch eine gewalttätige Handlung immer erstmal ein Lösung für den Täter darstellt):
erst die Einsicht in das eigene Gewalthandeln, die Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln und das Erlernen alternativer Verhaltensweisen können nachhaltige Veränderungen im Umgang mit Anderen bewirken.
Die in inhaltlicher und geistiger Kontinuität zur Einrichtung der Sonderdezernate zu verstehende Gründung des Vereins WoGe e.V. wurde im Februar 2007 umgesetzt.
Nach mehrjähriger Vorbereitungszeit durch ehrenamtlich engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Staatsanwaltschaft, der Gerichtshilfe (heute: Allgemeiner Justizsozialdienst, AJSD) und des Maßregelvollzugs konnte in Göttingen / Südniedersachsen die bis heute einzig anerkannte Einrichtung zur ambulanten Arbeit mit erwachsenen Täterpersonen häuslicher Gewalt etabliert werden.
Dies bedeutet einen maßgeblichen Schritt in der Förderung gewaltfreien Umgangs in Beziehungen, Familien und deren Kinder. Das Angebot flankiert und unterstützt damit bereits bestehende Maßnahmen zu Opferschutz, Familien- und Jugendhilfe.