Sie sind in Ihrer Arbeit mit einem Fall Häuslicher oder Sexualisierter Gewalt konfrontiert und möchten mit uns diesbezüglich zusammenzuarbeiten?
Die Arbeit von WoGe gliedert sich in zwei Tätigkeitsbereiche auf: Häusliche und Sexualisierte Gewalt. Je nachdem, wo Ihr Fall verortet ist, gibt es Unterschiedliches zu beachten. Im Folgenden geben wir kurze Informationen, die Ihnen den Kontakt zu uns erleichtern sollen.
Fälle Häuslicher Gewalt
Wir arbeiten im Bereich Häuslicher Gewalt mit der Definition der Istanbul-Konvention, d.h. Häusliche Gewalt umfasst "alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte" (Istanbul-Konvention, Artikel 3b). Dies bedeutet, dass unser Verantwortungstraining sich nicht nur an Männer* und Frauen* richtet, sondern auch an Väter* und Mütter* oder aber erwachsene Töchter* und Söhne*.
Verantwortungsübernahme & Zeit
Da wir davon ausgehen, dass gewalttätiges Handeln erlernt ist, kann es unserer Erfahrung nach auch wieder verlernt werden. Dies benötigt aber Zeit, Verantwortungsübernahme und Veränderungsmotivation. Aus diesem Grund ist unserer Erfahrung nach ein Training mit 26 Sitzungen notwendig, um volle Verantwortung sowie nachhaltige Veränderungen hin zu gewaltfreiem Verhalten zu bewirken. Eine Einschätzung, ob unser Training zu Ihrem*r Klient*in passt, erfolgt in maximal drei Erstgesprächen, die Ih*e Klient*in mit uns selbst vereinbart.
Sprachliche & kognitive Einschränkungen
Da unser Programm kognitiv-verhaltenstherapeutisch ausgerichtet ist, können wir aktuell nur mit Menschen arbeiten, die keine kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen haben. Dies betrifft auch Menschen, die über keine bis nur wenig Deutschkenntnisse verfügen.
Psychische Erkrankungen
Liegen diagnostizierte psychische Erkrankungen oder Suchtproblematiken vor, muss dies nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium für unser Training sein. Ist die Erkrankung nicht mehr akut, sondern wurde stabilisiert beispielsweise durch psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen, steht einem Training in Absprache mit uns nichts entgegen.
Fälle Sexualisierter Gewalt
Wir arbeiten mit mit Menschen, die entweder Kontaktsexualdelikte oder/und Online-Sexualstraftaten begangen haben.
Akteneinsicht & Dauer
Zwingend notwendig ist für unsere Arbeit mit Tätern Sexualisierter Gewalt ist Akteneinsicht. Bei Sexualstraftätern behalten wir uns vor, erst nach Einsicht in die Akte sowie einem persönlichen Erstgespräch eine Entscheidung über die Dauer des Programms zu fällen. Bitte nehmen Sie mit uns deshalb zeitig Kontakt auf und lassen uns die Akte zukommen.
Sprachliche & kognitive Einschränkungen
Da unser Programm kognitiv-verhaltenstherapeutisch ausgerichtet ist, können wir aktuell nur mit Menschen arbeiten, die keine kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen haben. Dies betrifft auch Menschen, die über keine bis nur wenig Deutschkenntnisse verfügen.
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