In Reaktion auf den zunehmenden Bedarf an einer rückfallpräventiven Arbeit mit Tätern sexualisierter Gewalt – seien es Kontaktsexualdelikte ("hand-on") oder Online-Sexualstraftaten ("hands-off") – bieten wir rückfallpräventive Trainingsprogramme für Täter* im strafmündigen Alter in unterschiedlich intensiven Formaten an.
Konzeptionelle Grundlage
Unsere Angebote basieren auf dem Kriminaltherapeutischen Training zur Rückfallprävention sexueller Übergriffe (Anti-Sexuelles-Aggressivitäts-Training; ASAT®/ASAT Jugend®) und dem kriminalpräventiven Training zur Vermeidung der Nutzung von kinderpornografischen Inhalten/Missbrauchsabbildungen (Cyberkriminologisches Präventionsprogramm; CYBERKRIP®). Zudem nutzen wir unsere langjährigen Erfahrungen in der Täterarbeit Häusliche Gewalt entsprechend dem Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V. sowie im Systemischen-Aggressions-Management (sam-concept®).
Das konfrontative Training zielt auf die Identifikation und Veränderung, d.h. Reduktion der jeweils delikt-relevanten dynamischen Risiko-; und Ausbau der Schutzfaktoren des jeweiligen Teilnehmers, ab (Risk-Needs-Responsivity; RNR – Model). Das Training leitet die Teilnehmer an, ihre individuelle, dem Delikt verschlüsselt zu Grunde liegende Bedürfnisstruktur zu erfassen, damit Verantwortung zu übernehmen, um straffreie Handlungsalternativen zur Abdeckung der eigenen (meist nicht sexuellen oder gewaltaffinen) Bedürfnisse entwickeln lernen.
Formate
Anschließend an eine obligatorische Clearingphase bieten wir drei zeitlich und inhaltlich unterschiedlich intensive Formate in Abhängigkeit der jeweiligen Deliktstruktur und der individuellen Risiko- und Schutzfaktoren an: 16 Sitzungen – 26 Sitzungen – 26+ Sitzungen.
Ziele
Maßgebliches Ziel unserer Angebote ist die Reduzierung der individuellen Rückfälligkeit für neuerliche Straftaten durch die Veränderung der deliktrelevanten, dynamischen Risiko- und Schutzfaktoren. Ebenso die analytische Entschlüsselung der zugrunde liegenden individuellen Bedürfnisstruktur sowie daran anschließend die Entwicklung und Erlernung von straffreien, konstruktiven, prosozialen und gewaltfreien Handlungsalternativen. Kurzum: Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne eines rückfallvermeidenden Selbst-Risiko-Managements.
Zugangswege
Der Zugang zu unserem Trainingsprogramm ist an einen verbindlichen juristischen Kontrollrahmen wie beispielsweise eine gerichtliche Zuweisung gebunden. Somit können aber auch Staatsanwaltschaften, der Ambulante Justizsozialdienst oder die Jugendhilfe im Strafverfahren entsprechende Weisungsempfehlungen formulieren.
Rückmeldungen & Kommunikation
Meldungen über Start, Abbruch, Ausschluss oder erfolgreicher Abschluss des Täterprogramms werden automatisch mitgeteilt.
Gutachten werden nicht erstellt.
Teilnahmen an Hilfeplangesprächen sowie mündliche Falleinschätzungen sind nach Rücksprache und Schweigepflichtentbindungen möglich.
Mindestanforderungen
Voraussetzung für eine Teilnahme an unseren Angeboten ist vonseiten der zuweisenden Stellen Akteneinsicht. Vonseiten der Zugewiesenen ein Eingeständnis der Taten und eine prinzipielle Verantwortungsübernahme sowie ein Veränderungsanliegen. Zudem braucht es die Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (ca. B2-Niveau).
Ausschlusskriterien
Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen (akute Sucht) sowie bei unversorgten, akut-reaktiven psychiatrischen Krankheiten ist erst nach nachweislicher Stabilisierung möglich.
Organisierte Kriminalität, persistierende, prokriminelle Kontakte
Ungenügendes (deutsches) Sprachverständnis.
Fehlende Akteneinsicht
Während des Verlaufs:
Fehlzeiten: Unentschuldigtes, schuldhaftes Fehlen führt zum Ausschluss.
Als nicht-schuldhaftes Fehlen gilt:
Krankheit (Nachweis erforderlich).
Schule, Arbeit, Praktika: Als Ausnahmefall (Nachweis erforderlich).
Bei gehäuft auftretendem, nicht-schuldhaften Fehlen wird geprüft, ob die Maßnahme noch zielführend durchgeführt werden kann.
Bei erneuter Gewaltübung während der Trainingsphase kann ein Ausschluss erfolgen. Die Entscheidung darüber bleibt WoGe vorbehalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sofort und eigenständig den gewalttätigen Rückfall anzusprechen und zu bearbeiten.
Unkooperatives Verhalten (dauerhaft).
Kosten
Die (mindestens) drei Erstgespräche im Rahmen der obligatorischen Clearingphase sind kostenfrei. Die folgenden Termine kosten jeweils 80 Euro pro Sitzung (Stand 2025).