Wege ohne Gewalt - WoGe
 
AWO Kreisverband Göttingen-Northeim e.V.

Verantwortungstrainings für Männer*/Väter* & Frauen*/Mütter*

sind in erster Linie Soziale Gruppenkurse der Täter:innenarbeit HG. In unseren Trainings unterstützen wir Sie dabei, Ihr  gewalttätiges Handeln zu verstehen, Verantwortung dafür zu übernehmen und in gewaltfreie Lösungen und Umgangsformen zu verändern. 

In bis zu drei  Erstgesprächen zur Fallklärung informieren wir Sie über die Voraussetzungen, die Inhalte sowie die Ziele des Gruppenkurses. Wenn Sie sich zur Teilnahme entscheiden, schließen wir einen Teilnahmevertrag mit Ihnen ab, der für die Zeit des Kurses bindend ist. 

In der Regel findet das Training in der Gruppe statt; Einzeltraining erfolgt nur in besonderen Ausnahmefällen nach Absprache und Kapazitäten der Trainer*innen.

Wege zu WoGe

  • als Selbstmelder*in
  • über die Justiz mit Auflage von der Staatsanwaltschaft oder Gericht 
  • über das zuständige Jugendamt / Erziehungsberatungsstelle im Rahmen einer Schutzauflage oder Empfehlung.


Rückmeldungen & Kommunikation

  • Meldungen über Start, Abbruch, Ausschluss oder erfolgreicher Abschluss des Täterprogramms werden automatisch mitgeteilt.
  • Gutachten werden nicht erstellt.
  • Teilnahmen an Hilfeplangesprächen sowie mündliche Falleinschätzungen sind nach Rücksprache und Schweigepflichtentbindungen möglich.

 



Mindestanforderungen

  • Änderungsanliegen
  • Erste Verantwortungsübernahme für die Tat(en).
  • Schweigepflichtentbindungen gegenüber den Betroffenen von Gewalt
  • Ausreichendes Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (ca. B2-Niveau).

Ausschlusskriterien

  • Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen (akute Sucht) sowie bei unversorgten, akut-reaktiven psychiatrischen Krankheiten ist erst nach nachweislicher Stabilisierung möglich.
  • Organisierte Kriminalität, persistierende, prokriminelle Kontakte
  • Während des Verlaufs:
  •        Fehlzeiten: Unentschuldigtes, schuldhaftes Fehlen führt zum Ausschluss.
  •              Als nicht-schuldhaftes Fehlen gilt:
  •                    Krankheit (Nachweis erforderlich).
  •                    Schule, Arbeit, Praktika: Als Ausnahmefall (Nachweis erforderlich).
  •        Bei gehäuft auftretendem, nicht-schuldhaften Fehlen wird geprüft, ob die Maßnahme noch zielführend durchgeführt werden kann.
  • Bei erneuter Gewaltübung während der Trainingsphase kann ein Ausschluss erfolgen. Die Entscheidung darüber bleibt WoGe vorbehalten. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, sofort und eigenständig den gewalttätigen Rückfall anzusprechen und zu bearbeiten.
  • Unkooperatives Verhalten (dauerhaft).

Die Trainings stellen keine Heilbehandlung dar und können eine psychiatrische, psychotherapeutische oder andere medizinisch notwendige Behandlung nicht ersetzen.


Schweigepflicht

Die erarbeiteten Inhalte der Gruppenkurse unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Bei zugewiesenen Teilnehmer*innen (z.B. Staatsanwaltschaft, Gericht) bzw. bei Empfehlungen anderer Institutionen (z.B. Jugendamt, AJSD) benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflichtentbindung. Das heißt, es ist uns erlaubt, den Behörden den jeweiligen Status mitzuteilen, d.h. den Namen sowie die Weiterleitung relevanter Verlaufsdaten (Beginn, Anzahl der Teilnahmen, Abbrüche / Ausschlüsse, sowie Abschluss der auferlegten Maßnahmen). Dieses wird im Teilnahmevertrag geregelt, welcher vorab ausführlich besprochen wird. Darüber hinaus holen wir Akteneinsicht oder weitere Informationen, die eine Empfehlung oder Zuweisung begründen, ein. 


WoGe-Telefon: 0176-64172219

 

 
 
 
 
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