sind in erster Linie Soziale Gruppenkurse der Täter:innenarbeit HG. In unseren Trainings unterstützen wir Sie dabei, Ihr gewalttätiges Handeln zu verstehen, Verantwortung dafür zu übernehmen und in gewaltfreie Lösungen und Umgangsformen zu verändern.
In bis zu drei Erstgesprächen zur Fallklärung informieren wir Sie über die Voraussetzungen, die Inhalte sowie die Ziele des Gruppenkurses. Wenn Sie sich zur Teilnahme entscheiden, schließen wir einen Teilnahmevertrag mit Ihnen ab, der für die Zeit des Kurses bindend ist.
In der Regel findet das Training in der Gruppe statt; Einzeltraining erfolgt nur in besonderen Ausnahmefällen nach Absprache und Kapazitäten der Trainer*innen.
Wege zu WoGe
Rückmeldungen & Kommunikation
Mindestanforderungen
Ausschlusskriterien
Die Trainings stellen keine Heilbehandlung dar und können eine psychiatrische, psychotherapeutische oder andere medizinisch notwendige Behandlung nicht ersetzen.
Schweigepflicht
Die erarbeiteten Inhalte der Gruppenkurse unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Bei zugewiesenen Teilnehmer*innen (z.B. Staatsanwaltschaft, Gericht) bzw. bei Empfehlungen anderer Institutionen (z.B. Jugendamt, AJSD) benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflichtentbindung. Das heißt, es ist uns erlaubt, den Behörden den jeweiligen Status mitzuteilen, d.h. den Namen sowie die Weiterleitung relevanter Verlaufsdaten (Beginn, Anzahl der Teilnahmen, Abbrüche / Ausschlüsse, sowie Abschluss der auferlegten Maßnahmen). Dieses wird im Teilnahmevertrag geregelt, welcher vorab ausführlich besprochen wird. Darüber hinaus holen wir Akteneinsicht oder weitere Informationen, die eine Empfehlung oder Zuweisung begründen, ein.