Täterarbeit häusliche Gewalt
Täterarbeit häusliche Gewalt (TäHG) bedeutet sozial - therapeutisches Arbeiten mit Menschen, die Gewalt gegenüber Menschen, die ihnen nahe stehen, ausüben: d.h. gegenüber der Partnerin, dem Partner, Kindern oder anderen Familienangehörigen.
Dies wird in sozialen Trainingskursen und / oder Einzelberatungen erarbeitet.
Die erarbeiteten Inhalte der Gruppenkurse und Beratungen unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Bei zugewiesenen Teilnehmer:innen gilt eine bedingte Schweigepflichtentbindung, welche es WoGe erlaubt, den Behörden den jeweiligen Status mitzuteilen. Das beinhaltet den Namen sowie die Weiterleitung relevanter Verlaufsdaten (Beginn, Anzahl der Teilnahmen, Abbrüche / Ausschlüsse, sowie Abschluss der auferlegten Maßnahmen). Dieses wird im Teilnahmevertrag geregelt, welcher im Erstgespräch ausführlich besprochen wird.
Zielgruppe
Gewalt im häuslichen Bereich wird von Männern und Frauen ausgeübt. Da die schwereren Gewalttaten häufig von Männern ausgeübt werden, bieten wir unsere Kurse und Beratungen zunächst nur für Männer an. Gegebenenfalls werden wir ein entsprechendes Angebot für Frauen einrichten.
Zugangswege
Wir arbeiten mit zugewiesenen Personen in Kooperation mit allen beteiligten Institutionen zusammen.
Selbstmelder können sich jederzeit anonym an uns wenden.
Die Zuweisung seitens der Justiz (Staatsanwaltschaft und Gerichte) kann auf folgenden Grundlagen erfolgen:
- Einstellung mit Erfüllung von Auflagen §153a Strafprozessordnung (StPO), während des Ermittlungsverfahrens oder im Zuge der Hauptverhandlung bei Gericht (Absatz 1 und 2).
- Bewährungsauflage § 56 StGB.
- Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB.
- Jugendgerichtsgesetz § 23 JGG.
- Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls § 1666 BGB.
- Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellung § 238 StGB.
Die Proaktive Täter:innenansprache
heißt bei uns Proaktive Täter:innenIntervention (PT). Nach einem Polizeieinsatz häuslicher Gewalt werden seitens der regionalen Polizeiinspektionen die Einsatzprotokolle mit den Kontaktdaten des Beschuldigten an WoGe übermittelt.
WoGe nimmt nach Erhalt der Einsatzprotokolle innerhalb von 3 Werktagen telephonischen und / oder postalischen Kontakt zu dem Beschuldigtem auf. Erste Kriseninterventionen erfolgen dabei bereits am Telephon und werden dann in persönlichen Beratungsgesprächen mit den TrainerInnen und TherapeutInnen bei WoGe vertieft.
Inhalte der Beratung
Meist geht es um die Beschuldigung an sich, mögliche Hintergründe und Informationen, die Folgen und Konsequenzen für den Beschuldigten selber, die Opfer und ggf. im Haushalt lebende Kinder. Wenn erwünscht, werden dem Beschuldigten Empfehlungen für weitere Unterstützungen ausgesprochen und er wird über das übliche Verfahren im Rahmen der regionalen Intervention bei Häuslicher Gewalt informiert.
Das oberste Ziel der Proaktiven TäterIntervention ist es, so zügig wie möglich einen Zugang zum Beschuldigten zu etablieren, um hier deeskalierend und stabilisierend zu intervenieren. Je schneller der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, alle Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen (i. d. R. Frauen und Kinder) zu akzeptieren, desto nachhaltiger können die Maßnahmen des Opferschutzes überhaupt greifen.
Kontakt zu den Betroffenen der häuslichen Gewalt
Der Sicherheitsaspekt der Partnerin ist uns wichtig: Durch die Teilnahme des gewalttätigen Mannes an einem Täterprogramm darf die Sicherheit der Frau nicht gefährdet werden. Wir nehmen zu Beginn des Kurses Kontakt zur Partnerin auf, unterrichten sie über die Programminhalte und weisen darauf hin, dass die Kursteilnahme nicht automatisch ein Ende der Gewalthandlungen bedeutet. Wir geben den Partnerinnen Informationen über spezifische Frauenunterstützungsangebote und informieren sie im Falle eines Abbruchs oder Ausschlusses aus dem Täterprogramm.
Ziele unserer Kurse und Beratungen sind
Gewaltfreiheit in der (Ex-) Beziehung und den Kindern
Verantwortung für die Gewalthandlungen und sein generelles Handeln zu übernehmen
Erreichen einer verbesserten Selbstkontrolle
Förderung einer differenzierteren Selbstwahrnehmung
Verbesserung der sozialen Kompetenz
Arbeitsweise
Methodisch und inhaltlich arbeiten wir im Sinne des Standards zur Täterarbeit (BAG Täterarbeit) folgendermaßen:
- Täterarbeit führen wir primär als Gruppenangebot durch, sie erfolgt bei uns in durchlaufenden, ganzjährigen Gruppen in Göttingen und Northeim
- Anwendung des methodischen Mittels der Rekonstruktion der Tat (Slow Motion)
- Erstellen individueller Sicherheits- und Notfallpläne
- Kritisches Hinterfragen bestehender Frauen- und Männerbilder
- Selbstwahrnehmungs- und Kommunikationsübungen, um sich und andere realistischer einschätzen zu können.
Dabei arbeiten wir mit klientenzentriert und systemisch orientierten Ansätzen: Wir gehen davon aus, dass das Gewaltverhalten vor dem Hintergrund des persönlichen Selbst- und Rollenbildes des Teilnehmers zu sehen ist. Darüber hinaus muss es in Zusammenhang mit seinen Beziehungen und Bezugssystemen gestellt werden.
Grundsätzlich ist jeder und jede jederzeit für das eigene Handeln sich selbst und anderen gegenüber verantwortlich.